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Home | Corona-Hygienekonzept

Corona


Coronavirus – Hinweise für die Gäste der Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg und Habischried

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,

zur Wiederaufnahme des Schullandheimbetriebes in den Schullandheimen Gleißenberg, Riedenburg und Habischried wurde ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet. Wir bitten Sie, die folgenden Hygieneauflagen vor Beginn Ihres Aufenthaltes mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu besprechen, damit ein reibungsloser Ablauf möglich ist.

Es erhalten nur angemeldete Gäste, Mitarbeiter/innen und Dienstleister Zutritt zu unseren Häusern.

Personen, die in den letzten 14 Tagen vor Belegungsbeginn Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Besuch des Schullandheimes ausgeschlossen. Bitte prüfen Sie, ob vor Ihrem Aufenthalt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Beschwerden sind. Bei Krankheitsanzeichen wie Fieber, Husten, Atemproblemen, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn dürfen wir Sie leider nicht beherbergen.

Sollten während des Aufenthaltes im Schullandheim bei einer oder mehreren Personen diesbezügliche Symptome auftreten, müssen diese Personen sofort isoliert und das Gesundheitsamt informiert werden.

Die Ihnen vorliegende Teilnehmerliste geben Sie bitte ausgefüllt zu Beginn des Aufenthaltes bei der Betriebsleitung ab, um eine möglichst schnelle Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem Covid-19-Virus zu dokumentieren. Selbstverständlich werden diese nach den geltenden Datenschutzrichtlinien nach der vorgeschriebenen Zeit vernichtet.

Aushänge mit den Hygieneverhaltensregeln wurden durchgängig im Schullandheim angebracht. Wir bitten Sie, diese unbedingt einzuhalten.
Seifenspender finden Sie in sämtlichen Waschräumen und Toiletten, Desinfektionsmittelspender an zentralen Stellen wie Eingängen, Speisesälen, Klassenzimmern, Werkräumen und der Turnhalle vor.

Während des Aufenthaltes im Schullandheim besteht Maskenpflicht. Bitte bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung mit. Abgenommen werden kann diese Mund-Nasen-Bedeckung ausschließlich während des Sitzens im Speisesaal und in Ihrem Gruppenraum (falls diese vergessen wurde, besteht die Möglichkeit im Schullandheim einen Mund-Nasen-Schutz zu kaufen). Die Abstandsregelung von 1,50 m zu anderen Personen, mit denen Sie nicht in einer Gemeinschaft leben, ist stets einzuhalten. Die entsprechenden Markierungen wurden angebracht, die Tische und Stühle in den Speisesälen bzw. Klassenzimmern wurden entsprechend gestellt.

Während der Mahlzeiten müssen alle Gäste an den Tischen sitzen. Eine Essensausgabe mit Schüsseln und Platten ist leider nicht möglich. Das Essen wird über die Durchreiche ausgegeben bzw. unsere Mitarbeiterinnen übernehmen den Tischservice.

Türklinken, Handläufe, Lichtschalter, Tische, Stühle udgl. werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig desinfiziert.

Die öffentlichen Toiletten sind gesperrt. Nutzen Sie die Toiletten auf Ihren Zimmern.

Es dürfen nur diejenigen Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage nicht gilt, gemeinsam ein Zimmer beziehen.

Zu diesen Personen zählen derzeit die Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes. Für Aufenthalte in unseren Schullandheimen bedeutet dies, dass maximal 2 bis 3 Personen (je nach Raumgröße) in einem Zimmer untergebracht werden können. Zur Einhaltung der Abstandsregel bitte die Betten belegen, die am weitesten voneinander entfernt stehen. Die Nasszellen dürfen nur einzeln betreten werden. Besuche auf den Zimmern sind nicht gestattet. Vor dem Schlafengehen 10 Minuten stoßlüften und bei offenem oder gekipptem Fenster schlafen. Während des Tages bitte regelmäßig alle benutzten Zimmer stoßlüften.

Aufgrund der Infektionsgefahr dürfen die Zimmer während Ihres Aufenthaltes von unserem Reinigungspersonal nicht betreten werden. Bei „fliegendem Wechsel“ kann die Reinigung erst dann erfolgen, wenn die Klasse bzw. Gruppe das Haus verlassen hat. Die Anreise der darauffolgenden Klasse/Gruppe ist erst nach Beendigung der Reinigungsarbeiten möglich.

Die Getränkeautomaten stehen aufgrund der Hygieneregeln nicht zur Verfügung. Getränke können bei der Betriebsleitung gekauft werden.

Für die Einhaltung der notwendigen Maßnahmen während der individuellen Aufenthaltsgestaltung der einzelnen Gruppen sind die jeweiligen Betreuer verantwortlich. Projekte und Aktionen im Freien sind bei Einhaltung der Abstandsregeln möglich und zu präferieren.

Dieses Hygienekonzept finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Wir wünschen Ihnen trotz dieser neuen Situation einen erlebnisreichen und unvergesslichen Aufenthalt in unseren Schullandheimen.

Manuela Janker, Geschäftsführerin

Hygienekonzept

Hygienekonzept Öffentliche Veranstaltungen (Vorträge, Führungen, Exkursionen, Wanderungen) des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried

Hygienekonzept Öffentliche Veranstaltungen (Vorträge, Führungen, Exkursionen, Wanderungen) des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried


  1. Veranstaltungen im Schullandheim (Führungen, Exkursionen, Wanderungen etc.) können nur nach Voranmeldung erfolgen.
  2. Es gilt ein Teilnahmeverbot für Gäste, die in den letzten 14 Tagen vor Belegungsbeginn Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (Fieber, Husten, Atemprobleme, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn).
  3. Es gilt eine sofortige Informationspflicht an die Hausleitung bei Auftreten von einschlägigen Covid-19-relevanten Symptomen.
  4. Das Ausfüllen einer Teilnehmerliste ist zwingend erforderlich und wird im Vorfeld oder bei Ankunft und Teilnahme vollständig erledigt.
  5. Die Kontaktdaten der Gäste werden datenschutzkonform gesammelt, damit diese im Infektionsfall (über das zuständige Gesundheitsamt) informiert werden können. Selbstverständlich werden diese Daten nach den geltenden Datenschutzrichtlinien nach der vorgeschriebenen Zeit vernichtet.
  6. Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen verschiedener Haushalte ist einzuhalten.
  7. Keine Gruppenbildung vor, während und nach der Veranstaltung.
  8. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Ankunft und Abfahrt ist geboten. Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsabstände und der geltenden Verhaltensregeln.
  9. Die gemeinsame Nutzung von Gegenständen (Stifte, Fernglas, Mikroskope etc.) ist zu unterlassen. Wenn es unumgänglich ist, muss eine vorherige und eine nach jeder individuellen Nutzung stattfindende Desinfektion erfolgen.
  10. Eine Möglichkeit zur Hände-Desinfektion wird vor Ort angeboten.
  11. Eine mündliche Belehrung/Einweisung in das Regelwerk findet vor Beginn der Kurse durch den Veranstalter statt.

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Hygienekonzept Gästeunterbringung des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried

Hygienekonzept Gästeunterbringung des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried


  1. Die Die Schlüsselübergabe erfolgt lediglich an die/den Hauptverantwortliche/n der Klasse bzw. Gruppe. Sofern möglich, geschieht dies kontaktlos und nach vorheriger Desinfektion.
  2. Zum Unterschreiben bzw. Ausfüllen von Unterlagen werden jeweils neue Kugelschreiber ausgegeben, bzw. eigene Stifte der Gäste werden benutzt.
  3. Die Corona-Schutzbestimmungen werden bei Ankunft mit der/dem Hauptverantwortlichen nochmals besprochen. Die Kenntnisnahme dieser Regeln, die bereits 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn versandt werden, und die Verantwortung für die eigene Klasse bzw. Gruppe wird per Unterschrift bestätigt.
  4. Die Zimmerbelegung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Personenkreis und Abstandsregeln).
  5. Im Zimmer ist auf die Nutzung der Betten zu achten (Entfernung der Betten bzw. Liegerichtung).
  6. Den Gästen wird empfohlen, tagsüber mehrfach zu lüften und/oder die Fenster durch Kippstellung zu öffnen. Dies wird insbesondere auch für die Nacht dringend empfohlen.
  7. In allen Sanitäreinrichtungen sind Hinweise zur Händehygiene angebracht.
  8. Benutzte Zimmer werden erst wieder nach ausreichender Lüftungsdauer vergeben. Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Ebenso erfolgt eine Weiterbelegung erst nach gründlicher Reinigung und Desinfektion. Während des Aufenthaltes erfolgt keine Reinigung der Zimmer.
  9. Reinigung, Desinfektion und Lüften durch das Schullandheim-Personal werden protokolliert. Die Reinigungsmaterialien werden gründlich gewaschen bzw. ausgetauscht.
  10. Die Waschtemperatur für Textilien beträgt unter Nutzung geeigneter Chemikalien 60 Grad, damit die Viren abgetötet werden.
  11. Im gesamten Schullandheim erfolgt keine Auslage von Zeitschriften, Informationsunterlagen, Flyern udgl.
  12. Für die Entsorgung von benutzten Taschentüchern stehen in sämtlichen Zimmern des Hauses Mülleimer mit Deckel bereit. Die Deckel bitte immer schließen!
  13. Für den gesamten Aufenthalt steht jeder Klasse bzw. Gruppe ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung, die auch nur diese Gemeinschaft nutzen soll. Dort sollte auch die Freizeitgestaltungstattfinden, falls kein Ausflug oder eine Wanderung im Freien möglich ist.
  14. Bei gutem Wetter bleiben die Fenster im Speisesaal auf Kippstellung bzw. geöffnet.
  15. Abfüllen von Tee und Wasser in mitgebrachte Flaschen ist nur durch das Küchenpersonal zu den Essenszeiten möglich.
  16. Lehrkräfte erhalten auf Wunsch personalisierte Kaffee- bzw. Teekannen und Tassen durch das Küchenpersonal. Die Aufbewahrung erfolgt im Lehrerzimmer, die Rückgabe erfolgt persönlich an das Küchenpersonal.

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Hygienekonzept Seminar- und Klassenräume des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried

Hygienekonzept Seminar- und Klassenräume des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried


Schlüsselübergabe erfolgt lediglich an die/den Hauptverantwortliche/n der Klasse bzw. Gruppe. Sofern möglich, geschieht dies kontaktlos und nach vorheriger Desinfektion.
  1. Für alle Seminar- und Freizeiträume wird eine maximale Belegungsfähigkeit gemäß den geltenden Regelungen festgelegt, die einzuhalten sind.
  2. Seminar- und Freizeiträume können grundsätzlich nur unter Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands genutzt werden.
  3. Gemeinschaftsräume werden jeweils nur von einer Gruppe genutzt, damit keine Durchmischung stattfindet.
  4. Bei jeder Gruppennutzung ist ein/e Hauptverantwortliche/r für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln verantwortlich.
  5. Die Bedienung der technischen Geräte soll nur von ein und derselben Person übernommen werden. Zusätzlich werden Desinfektionstücher für die Zwischenreinigung vorgehalten.
  6. Die verantwortliche Person hat für eine ausreichende Lüftung während der Nutzung zu sorgen.
  7. Bei Gruppenwechsel erfolgt durch das Heimpersonal die Reinigung und Desinfektion der Räume, inclusive der Ausstattungsgegenstände, sowie Türgriffe, Fensterbänke, Fenstergriffe usw.

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Hygienekonzept Verpflegung / Speisesaal des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried

Hygienekonzept Verpflegung / Speisesaal des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried


  1. Der direkte Kontakt zwischen Mitarbeiter/innen und Gästen wird auf das Notwendigste reduziert.
  2. Beim Betreten des Speisesaals wird der Mindestabstand gewahrt.
  3. Der Sicherheitsabstand zwischen zwei Personen muss mindestens 1,5 Meter betragen. Die Anordnung der Tische und Stühle hat dementsprechend zu erfolgen.
  4. Gäste kommen im Regelfall nur zu den Mahlzeiten in den Speisesaal. Anschließend wird der Speisesaal, möglichst einzeln (Abstandsregel beachten), wieder verlassen.
  5. Keine Mischung der Gruppen, ggf. wird in 2 Schichten das Essen eingenommen: 11:45 Uhr bis 12:30 Uhr und 12:45 Uhr bis 13:30 Uhr.
  6. Vor Betreten des Speisesaals sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
  7. Gäste und Mitarbeiter/innen tragen im Speisesaal ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz. Dies ist auch bei der Speisenausgabe erforderlich.
  8. Keine offenen Besteckkästen bzw. Geschirrschränke. Besteck und Einwegservietten werden zusammen mit dem Essen ausgegeben. Die Speisenausgabe erfolgt portioniert durch das Schullandheimpersonal. Die Speisenausgabe ist durch eine Plexiglasscheibe abgetrennt.
  9. An der Speisen- und Getränkeausgabe gelten die üblichen Abstandsregelungen. Abstandsmarkierungen am Boden sind zu beachten.
  10. Bei Bedarf werden Lunchpakete ausgegeben. Diese werden vom Schullandheimpersonal vorbereitet (Obst, Energieriegel, belegte Brötchen, Saft) und ausgegeben.
  11. Auf den Tischen stehen keine Salz- und Pfefferstreuer, Zuckerdosen oder Obstkörbe. Alternativ dazu können Einwegpackungen ausgegeben werden.
  12. Nach den Mahlzeiten verlassen die Gäste einzeln und hintereinander den Raum. Das Geschirr wird durch das Schullandheimpersonal abgeräumt. Anschließend werden sämtliche Tische, Stühle, Ausgabestellen, Lichtschalter, Türgriffe udgl. durch die Mitarbeiter/innen gereinigt. Der im Schullandheim übliche Küchendienst ist leider nicht möglich.
  13. Grillen kann leider nicht angeboten werden.
  14. Bei gutem Wetter bleiben die Fenster im Speisesaal auf Kippstellung bzw. geöffnet.
  15. Abfüllen von Tee und Wasser in mitgebrachte Flaschen ist nur durch das Küchenpersonal zu den Essenszeiten möglich.
  16. Lehrkräfte erhalten auf Wunsch personalisierte Kaffee- bzw. Teekannen und Tassen durch das Küchenpersonal. Die Aufbewahrung erfolgt im Lehrerzimmer, die Rückgabe erfolgt persönlich an das Küchenpersonal.
  17. Einzel-Getränkeverkauf erfolgt nur mit Mund-Nasen-Schutz zu bestimmten Zeiten mit Servicewagen und darauf befestigter Plexiglas-Scheibe.

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Hygienekonzept Turnhalle und Außengelände des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried

Hygienekonzept Turnhalle und Außengelände des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried


Turnhalle
  1. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
  2. Auf gesonderte Regeln je nach Nutzung (Sportgruppen, Chöre, Musikgruppen) wird ausdrücklich hingewiesen. Für die Kenntnis und Einhaltung der Regeln sind die jeweiligen Gruppenleiter/innen verantwortlich.
  3. Sportgeräte und andere Materialien in der Turnhalle werden nur individuell ausgegeben und genutzt. Nach der kontaktlosen Übergabe an die Mitarbeiter/innen werden diese gereinigt und desinfiziert.

Außengelände
  1. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
  2. Es wird auf folgende Einschränkungen hingewiesen:
    • Keine Nutzung bei Überfüllun
    • Keine Gruppenbildung
    • Hände waschen – vor und nach der Nutzung des Außengeländes
    • Berührungen mit anderen vermeiden
    • Nicht ins eigene Gesicht fassen
    • In die Armbeuge niesen

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Hygienekonzept Parkplatz und Außengelände des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried

Hygienekonzept Parkplatz und Außengelände des Schullandheimwerks Niederbayern-Oberpfalz für die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg, Habischried


  1. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Ankunft und Abfahrt auf dem Gelände ist geboten. Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsabstände und der geltenden Verhaltensregeln.
  2. Die Mitarbeiter-Parkplätze sind ausgeschildert und freizuhalten.
  3. Alle Gäste werden angewiesen, bei Ankunft und Abfahrt sowie beim Verlassen und Einsteigen des PKWs die gültigen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.

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